Partnerin der Heenen Rechtsanwälte Partnerschaft
Rechtsanwältin Doris Duttenhofer
Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Rechtsberatung im Erbrecht, Familienrecht oder allgemeinen Zivilrecht?
Rechtsanwältin Duttenhofer ist im Schwerpunkt auf den Gebieten Erbrecht und Familienrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig. Als Partnerin der Heenen Rechtsanwälte Partnerschaft steht Ihnen Rechtsanwältin Duttenhofer sowohl an unserem Standort in Bornheim – zwischen Köln und Bonn-, als auch am Standort Köln, mit Rat und Tat zur Seite.
Zu Besprechungen und Beratungen stehe ich Ihnen in beiden Büros nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Als Rechtsanwältin verfüge ich über eine langjährige Erfahrung und kann Sie daher kompetent und zielgerichtet beraten.
Zu ihren Tätigkeitsbereichen im allgemeinen Zivilrecht gehören beispielsweise das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), das private Baurecht, dass Werkvertragsrecht, dass Verkehrsrecht, dass Kaufrecht und das Vertragsrecht.
Die Regelungen des Familienrechts behandeln die Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ehe, Trennung und Scheidung. Sie umfassen die Themenbereiche Unterhalt (Kindesunterhalt, Unterhalt einer nichtehelichen Mutter, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, Elternunterhalt etc.), Wohnungszuweisung, sowie Fragen zum Gewaltschutz, aber auch die Themen Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft sowie Fragen rund um die moderne Patchwork-Familie.
In der komplexen Thematik des Erbrechts berät Rechtsanwältin Duttenhofer Sie bei der Erstellung von Testamenten, der Regelung von Erbschaften und Vermögensübertragungen (Schenkungen). Im Rahmen der Auseinandersetzung von Nachlässen vertritt Rechtsanwältin Duttenhofer Ihre Interessen bei der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen sowie in Erbscheinverfahren und bei der Erbauseinandersetzung.
Rechtsanwältin Duttenhofer steht Ihnen gerne rechtsgestaltend und beratend zur Seite. Im gerichtlichen Verfahren liegt ihr eine zielgerichtete Interessenvertretung unserer Mandanten am Herzen, nachdem sie zuvor potentielle außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten ausgelotet hat.